Catrin Jacob
Fachanwältin für Familienrecht


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Mitglied der Rechtsanwaltskammer
Thüringen.

Impfung oder Tests als Bedingung für das Umgangsrecht?

Kann ein Elternteil den vollständigen Impfschutz oder einen Corona-Test verlangen, bevor Umgang mit dem gemeinsamen Kind gewährt wird? Nein. Das hat nun das OLG Nürnberg klar entschieden. Im konkreten Fall ging es um das Umgangsrecht der Mutter mit den gemeinsamen 14- und 16jährigen Kindern.

Dem Vater waren offensichtlich alle Mittel recht, um einen Umgang zu unterbinden. So verlangte er, dass die Mutter sich vor jedem Treffen zu testen habe. Er instruierte sogar die Kinder, ebenfalls einen Test zu verlangen. Nachdem die Mutter dem Wunsch der Testung nachkam, verlangte der Vater nun, dass sie geimpft sein müsse, bevor sie die Kinder wiedersehen könne.

Da schon nach den gesetzlichen Vorschriften keine Impfverpflichtung besteht, kann eine solche auch nicht von einem Elternteil zur Ausübung des Umgangsrechts verlangt werden. Dies liefe faktisch auf einen Umgangsausschluss hinaus.

Das Gericht hat mitunter entschieden, dass Corona-Tests nur verlangt werden können, wenn typische Covid-19-Symptome vorliegen oder Kontakt mit einer erkrankten Person bestand.

Fazit: Gegenüber einem Umgangsberechtigten kann eine Impfung gar nicht verlangt werden und eine Testung nur dann, wenn die konkreten Umstände des Einzelfalls dazu Anlass geben. Die allgemeinen, einer Pandemielage innewohnenden Ansteckungsgefahren reichen nicht, um den Umgang zu verhindern. Dazu steht das Kindeswohl zu hoch.